Bitte kommen Sie zu Ihrem ersten Termin 10 Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit in die Praxis und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Versichertenkarte (bei gesetzlich Versicherten)
- Befreiungsausweis (wenn Sie von einer Rezeptgebühr-Zuzahlung befreit sind)
- ärztliche Unterlagen (Befunde, Berichte o.ä., falls vorhanden)
Für jedes Rezept werden folgende Zuzahlungen erhoben: 10 € Eigenanteil + eine Rezeptgebühr von 10 % des Rezeptwertes. Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und für alle Praxen gleich.
In unserer Praxis werden Termine nur nach Vereinbarung vergeben. Da diese Termine exklusiv für Sie reserviert sind, sind auch der eingeplante Therapeut, der Behandlungsraum und evtuelles Material ausschließlich für Sie reserviert. Werden Termine versäumt oder nicht rechtzeitig abgesagt, haben wir oftmals keine Gelegenheit, den Termin anderweitig zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in großem Ausmaß.
Wir bitten Sie daher Ihre Termine pünktlich wahrzunehmen oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte nehmen Sie Ihre Absage AUSSCHLIEßLICH telefonisch vor.
Versäumte oder kurzfristig abgesagte Terminen, die wir nicht wieder vergeben können, müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen (gemäß § 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB).
Aufgrund der Erfolge in der Osteopathie sind immer mehr Krankenkassen dazu bereit einen Zuschuss von bis zu 80 % (max. 60,- €) zu zahlen. Um den Zuschuss zu erhalten benötigen Sie in der Regel ein Privatrezept mit ärztlicher Diagnose. Nach der Behandlung stellen wir Ihnen die Leistung in Rechnung die sie unmittelbar an uns bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Kasse ein. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses.